AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.09.2023
Abweichende Absprachen können individuell getroffen werden. Für alle Leistungen von Skinwalker Tattoo by Jacqueline Smerecnik gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
1 Allgemein
1.1 Wir tätowieren erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres.
1.2 Wir tätowieren keine Personen unter Alkohol oder Drogeneinfluss.
1.3 Wir behalten uns das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet abzulehnen.
1.4 Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.
2 Geschäftszeiten
2.1 Wir vereinbaren nach Absprache die Öffnungszeiten für Beratungen. Die Tätowierzeiten werden individuell abgestimmt.
3 Pflichten von Skinwalker Tattoo
3.1 Wir informieren jeden Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung seines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach dem Tätowieren ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Des Weiteren werden Kunden im Vorhinein über die Risiken des Tätowierens informiert.
3.2 Wir verwenden ausschließlich steril verpackte Nadeln und sterilisiertes Maschinenzubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel. Des Weiteren benutzen wir nur Tattoo-Farben gemäß der REACH Verordnung 2020/2081. Farben die in der RAPEX-Liste gelistet sind, werden nicht verwendet.
4 Pflichten des Kunden
4.1 24 Stunden vor dem Tätowiertermin sollte der Kunde keinen Tee, Kaffee oder Alkohol getrunken haben, da die Inhaltsstoffe die Blutgefäße erweitern lässt und man dadurch beim Tätowieren stark bluten könnte und somit die Farbe nicht richtig in die Haut gebracht werden kann. Stattdessen empfehlen wir stilles Wasser oder Säfte.
4.2 Wir tätowieren keine Kunden die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
4.3 Der Kunde darf min. 48 Stunden vor dem Tätowiertermin keinen Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben, da dadurch dieselben Nebenwirkungen wie unter Punkt 1 angeführt auftreten können.
4.4 Sollte der Kunde sich nicht daran halten, wird der Tätowiervorgang vor Ort abgebrochen und wir behalten uns das Recht vor, die Materialkosten sowie weitere entstandene Kosten einzubehalten.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
4.6 Sollte dies nicht passieren, übernehmen wir keinerlei Haftung für Folgeschäden.
5 Preise
5.1 Der Preis für ein Tattoo wird immer individuell festgelegt und kann auch bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen. Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle, eventuellen Veränderungen und technischem Grad des Motives.
5.2 Eventuelles Nachstechen für ein halbes Jahr inklusive. Der Tätowierer entscheidet nach Besichtigung des Tattoos, ob dies notwendig ist.
5.3 Der Mindesttattoowert belauft sich auf € 120, Rabattaktionen stellen eine Ausnahme dar. Nachstechtermine sind innerhalb eines halben Jahres wahrzunehmen. Nach diesem halben Jahr ist das Nachstechen anteilig zu bezahlen, dabei gehen wir von dem ursprünglichen Tattoopreis aus.
5.4 Wir empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 6-8 Wochen dem Tätowierer zu zeigen.
5.6 Sollte es wiederholt auftreten, dass sich ein Kunde mehrere Zeichnungen anfertigen lässt, sich diese aber nicht stechen lässt, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden diese Zeichnungen in Rechnung zu stellen bzw. eine Aufwandsentschädigung zu verlangen.
5.7 Zu unseren Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives, sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller Zeichnungen für den Kunden. Im Normalfall sind diese Leistungen bereits im Tattoopreis enthalten. In speziellen Fällen, wie bei § 6 Punkt 10 beschrieben, werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt. Wobei die Beratung pro angefangene Stunde abgerechnet wird.
5.8 Wir sind umsatzsteuerpflichtig, daher werden alle Preise inkl. Umsatzsteuer angegeben.
6 Terminabsprache und Bestätigung
6.1 Bei Terminvereinbarungen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von € 50 oder € 100 (abhängig von der Größe des Tattoos), die mit dem Endpreis am Termintag verrechnet wird. Die Anzahlung kann nur mit Vorlage des ausgestellten Terminkärtchens abgezogen werden. Bedarf eine Tätowierung mehrerer Sitzungen, sind diese einzeln, jeweils nach Abschluss zu bezahlen. Die Anzahlung wird dabei stets nach der letzten Sitzung und nach Vorlage der Terminkarte von der Rechnung der letzten Sitzung in Abzug gebracht.
6.2 Kann der Kunde einen oder mehrere der vereinbarten Termine (aus welchem Grund auch immer) nicht wahrnehmen und teilt er uns dies nicht mindestens zwei Werktage davor mit, sind wir berechtigt, die geleistete Anzahlung als Stornogebühr einzubehalten. Ebenso sind wir berechtigt, die Anzahlung als Stornogebühr einzubehalten, wenn der Termin, aus welchem Grund auch immer, gänzlich vom Kunden abgesagt wird. Gibt der Kunde früher als zwei Werktage bekannt, dass er den Termin verschieben möchte, so bleibt die Anzahlung erhalten; dies berührt die Zahlungspflicht für bereits erbrachte oder zukünftige Leistungen nicht. Im Falle von Krankheit des Kunden können wir im Einzelfall und unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung auf die Stornogebühr freiwillig verzichten.
6.3 Der Restbetrag ist am Tätowiertag fällig und ist nach dem Sitzungsende zu bezahlen.
6.4 Sollte es zu Problemen mit dem Kunden kommen, diese können beispielsweise Unzuverlässigkeit, Beleidigung oder ähnliches sein, die aus unserer Sicht nicht zu lösen sind, werden wir falls bereits ein Termin ausgemacht wurde, diesen stornieren und behalten uns das Recht vor, dem Kunden die Anfertigung einer speziellen Zeichnung sowie die Beratung in Rechnung zu stellen.
6.5 Sollte ein Tätowierer krank sein bzw. sich länger im Krankenstand befinden, behalten wir uns das Recht vor, den eigentlichen Termin nach der Rückkehr des Artists anzuhängen. Die Anzahlung des Kunden bleibt aktiv. Die Anzahlung bleibt während des gesamten Krankenstandes, bis hin zum Tattoo-Termin in der Obhut von Skinwalker Tattoo.
7 Der Termin
7.1 Um Terminengpässe bei uns zu vermeiden und um die gebuchten Künstler sowie die Infrastruktur exakt planen zu können, werden genau definierte Termine im Vorhinein an den Kunden vergeben (verbindliche Terminkarte) und dieser verpflichtet sich die Termine einzuhalten.
7.2 Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um eine rechtzeitige Benachrichtigung. Es gelten die Bestimmungen des Punktes 6.2.
7.3 Bekommen wir keine Info, dass sich der Kunde verspätet, geben wir jedem Kunden eine halbe Stunde Zeit, doch zu dem vereinbarten Termin zu kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig. Es gelten die Bestimmungen des Punktes 6.2.
7.4 Ein gewisses Maß an Körperhygiene wird vorausgesetzt.
8 Begleitung zum Termin
8.1 Jeder Kunde hat das Recht eine Begleitperson zu seinem Termin mitzubringen. Die Begleitperson darf den Eingriffsraum allerdings nicht betreten.
8.2 Wenn der Kunde gerne mehr als eine Begleitperson mitbringen möchte, müssen wir vorab darüber informiert werden und zustimmen.
8.3 Kinder und Tiere als Begleitperson sind grundsätzlich nicht erlaubt.
9 Aktionen
9.1 Neu erstellte Aktionen (beispielsweise Rabattaktionen) können nachträglich nicht auf bereits bestehende Termine angewendet werden. Unterschiedliche Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar.
10 Gutscheine
10.1 Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
11 Bildrechte
11.1 Die Tattoomotive werden ausschließlich selber entworfen.
11.2 Selbstgezeichnete Tattoovorlagen sind Eigentum von Skinwalker Tattoo und dürfen nur nach Absprache weiterverwendet oder mitgenommen werden.
11.3 Wenn wir das Motiv auf der Haut des Kunden fertig gestellt haben, machen wir davon vor Ort oder bei einem professionellen Shooting ein Foto, das wir kostenfrei für Werbezwecke verwenden dürfen. Der Kunde räumt mit der Zustimmung zu diesen AGBs die hierfür erforderlichen Rechte dieses Bildes an uns ein.
12 Pflege des Tattoos
12.1 Jeder Kunde bekommt eine genaue Pflegeanleitung von uns am Tätowiertag mit nach Hause.
12.2 Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.
12.3 Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Zur Vermeidung gehört eine richtige Pflege der Wunde.
12.4 Sollten Komplikationen in Folge einer Tätowierung ärztlich behandelt werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen NICHT die Kosten.
12.5 Eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation ist ein „BlowOut“. BlowOut bedeutet, dass die Farbe in der Haut ähnlich wie bei Tinte auf dem Löschpapier verläuft.
12.6 Das ist grundsätzlich nie auszuschließen und bindet sich schlicht im Bindegewebe. Dem Tätowierer ist es nicht möglich, dieses Risiko im Vorfeld auszuschließen.
13 Das Nachstechen
13.1 Das Nachstechen ist eine Leistung, die wir dem Kunden bieten, um eventuelle Mängel an seinem Tattoo ausbessern zu können.
13.2 Das Nachstechen ist im Preis wie bei § 5 beschrieben inkl. und somit innerhalb eines halben Jahres für den Kunden kostenlos.
13.3 Diese Garantie erlischt jedoch, wenn offensichtlich ist, dass die Tätowierung nicht einwandfrei gepflegt wurde oder ein anderes Pflegeprodukt genutzt wurde als von uns empfohlen und dadurch beispielsweise Farbverlust entstanden ist.
13.4 Sie erlischt auch, wenn der Kunde einen Termin zum Nachstechen hat, diesen aber nicht wahrnimmt oder erst verspätet absagt.
13.5 Wenn die Frist für das kostenlose Nachstechen überschritten wird, bieten wir jedem Kunden die Möglichkeit, das Tattoo trotzdem bei uns nachstechen zu lassen. In diesem Fall muss der Kunde aber anteilig für das Nachstechen zahlen.
13.6 Der Preis für dieses Nachstechen setzt sich aus dem dafür benötigten Zeitaufwand zusammen.
14 Die Fertigstellung des Tattoos
14.1 Wenn der Kunde die Sitzung vorzeitig abbrechen sollte, erlauben wir uns eine Entschädigung im Ausmaß der vollen Sitzung einzufordern.
15 Datenschutz
15.1 Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Skinwalker Tattoo verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten ohne schriftliche Einwilligung des Kunden nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben.
16 Haftungsausschluss
16.1 Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung mit den AGBs einverstanden und bestätigt somit den Vertragsabschluss.
16.2 Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, soweit gesetzlich zulässig Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen Skinwalker Tattoo, den Tattoo Artists sowie die Lieferanten des Einzelunternehmens geltend zu machen.
17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
17.2 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Dies gilt nicht, wenn zwingende Verbraucherschutzvorschriften einer solchen Anwendung entgegenstehen.